Rechtsprechung
SG Koblenz, 02.11.2016 - S 11 KR 163/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 27 Abs 1 SGB 5, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5
Anspruch des übergewichtigen Versicherten auf eine bariatrische Operation im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung - ra.de
- adipositas-anwalt.de
Adipositaschirurgie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 37 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Stationäre Behandlung | Bariatrische Operation: Nahtinsuffizienz einer Gastroplastik
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R
Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) - …
Auszug aus SG Koblenz, 02.11.2016 - S 11 KR 163/15
Inhaltlich verweist sie auf das Urteil des BSG vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R.Entsprechend hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 08.03.2016 (Az. B 1 KR 25/15 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 13 Nr. 33) zu Recht § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V auf einen Fall angewandt, in dem sich der Versicherte eine psychotherapeutische Behandlung zunächst selbst beschafft und anschließend auf Erstattung der aufgewandten Kosten geklagt hat.
- BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R
Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach § …
Auszug aus SG Koblenz, 02.11.2016 - S 11 KR 163/15
Die Beklagte verweist darauf, dass zur Frage des § 13 Abs. 3a SGB V ein weiteres Verfahren vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 3 KR 4/16 R anhängig sei.Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in dem anhängigen Verfahren B 3 KR 4/16 R liegt noch nicht vor, muss allerdings auch nicht abgewartet werden.
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.2011 - L 5 KR 12/11
Krankenversicherung - Notwendigkeit einer chirurgischen Maßnahme zur Behandlung …
Auszug aus SG Koblenz, 02.11.2016 - S 11 KR 163/15
Dies bedarf einer speziellen Rechtfertigung, denn eine mittelbare Krankenbehandlung ist nur dann ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 12 Abs. 1 SGB V, wenn sie nach Art und Schwere der Erkrankung, Dringlichkeit der Intervention sowie nach Abwägung der Risiken und des zu erwartenden Nutzens der Therapie sowie etwaiger Folgekosten für die Krankenversicherung gerechtfertigt ist (…vgl. BSG a.a.O., ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2011 - L 5 KR 12/11, abgedruckt in juris). - BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R
Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder …
Auszug aus SG Koblenz, 02.11.2016 - S 11 KR 163/15
Die bei der Klägerin vorliegende Adipositas permagna mit einem BMI von über 40 stellt eine Krankheit in diesem Sinne dar (vgl. zu den Voraussetzungen BSG, Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R = BSGE 90, 289).
- SG Speyer, 18.11.2016 - S 19 KR 329/16
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB …
Gerade die für die abweichende Auffassung (zuletzt etwa Bayerisches LSG…, Urteil vom 07.09.2016 - L 20 KR 597/15 -, Rn. 29;… dem zustimmend Helbig in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 13 SGB V, Rn. 71.4; vgl. auch SG Koblenz, Urteil vom 02.11.2016 - S 11 KR 163/15 -, Rn. 18; Koppenfels-Spies , NZS 2016, 601) als Argument angeführte Entstehungsgeschichte der Norm spricht gegen ein "Hineinlesen" des Satzes 7 in den Satz 6 des § 13 Abs. 3a SGB V. Denn für die Rechtsfolge der von vorn herein beabsichtigten Kostenerstattungsmöglichkeit wäre die (nachträglich erfolgte) Einfügung des Satzes 6 mit der darin formulierten Folge "gilt die Leistung ... als genehmigt" nicht erforderlich gewesen. - SG Speyer, 09.12.2016 - S 19 KR 49/16
Sachleistungsanspruch des Versicherten im Wege der Genehmigungsfiktion bei nicht …
Gerade die für die abweichende Auffassung (zuletzt etwa Bayerisches LSG…, Urteil vom 07.09.2016 - L 20 KR 597/15 -, Rn. 29;… dem zustimmend Helbig in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 13 SGB V, Rn. 71.4; vgl. auch SG Koblenz, Urteil vom 02.11.2016 - S 11 KR 163/15 -, Rn. 18; Koppenfels-Spies , NZS 2016, 601) als Argument angeführte Entstehungsgeschichte der Norm spricht gegen ein "Hineinlesen" des Satzes 7 in den Satz 6 des § 13 Abs. 3a SGB V. Denn für die Rechtsfolge der von vorn herein beabsichtigten Kostenerstattungsmöglichkeit wäre die (nachträglich erfolgte) Einfügung des Satzes 6 mit der darin formulierten Folge "gilt die Leistung ... als genehmigt" nicht erforderlich gewesen.